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   VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 36-IV-13   

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VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 36-IV-13 (https://dejure.org/2014,18151)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17.07.2014 - 36-IV-13 (https://dejure.org/2014,18151)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - 36-IV-13 (https://dejure.org/2014,18151)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 1530/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 36-IV-13
    könnte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juni 2012 - 1 BvR 1530/11 und 1 BvR 2867/1, juris).

    Dass das Oberlandesgericht bei der Annahme, die Beschwerdeführerin sei zur Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht zu einer vollschichtigen Berufstätigkeit verpflichtet und in der Lage, mit dieser Tätigkeit eine Vergütung in entsprechender Höhe zu erzielen, konkrete Umstände des Einzelfalls - etwa im Hinblick auf Ausbildung, Alter oder Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin sowie Lage am Arbeitsmarkt - nicht ausreichend berücksichtigt hätte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juni 2012 - 1 BvR 1530/11 und 1 BvR 2867/11, juris), ist aus den unter aa) genannten Gründen weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 2867/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 36-IV-13
    Dass das Oberlandesgericht bei der Annahme, die Beschwerdeführerin sei zur Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht zu einer vollschichtigen Berufstätigkeit verpflichtet und in der Lage, mit dieser Tätigkeit eine Vergütung in entsprechender Höhe zu erzielen, konkrete Umstände des Einzelfalls - etwa im Hinblick auf Ausbildung, Alter oder Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin sowie Lage am Arbeitsmarkt - nicht ausreichend berücksichtigt hätte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juni 2012 - 1 BvR 1530/11 und 1 BvR 2867/11, juris), ist aus den unter aa) genannten Gründen weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 36-IV-13
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 36-IV-13
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 1-IV-13
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 36-IV-13
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2004 - 99-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 36-IV-13
    Rügt der Beschwerdeführer einen Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden materiellen und formellen Rechts, hat er auszuführen, dass und wodurch die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz überhaupt nicht gesehen, der Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet worden sein soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2004 - Vf. 99-IV-04; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 106-IV-18
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 36-IV-13; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 7-IV-14
    Insoweit wird der Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - Vf. 1-IV-13; st. Rspr. Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 36-IV-13, st. Rspr.).
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